Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.07.1975

Rechtsprechung
   BFH, 27.05.1975 - VII R 80/74   

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https://dejure.org/1975,333
BFH, 27.05.1975 - VII R 80/74 (https://dejure.org/1975,333)
BFH, Entscheidung vom 27.05.1975 - VII R 80/74 (https://dejure.org/1975,333)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 1975 - VII R 80/74 (https://dejure.org/1975,333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigtes Interesse - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Zurücknahme eines Verwaltungsaktes - Steuerbevollmächtigter - Steuerberater - Erleichterte Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Besondere Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 100 Abs. 1; StBerG (a. F.) § 5 Abs. 3 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 315
  • BStBl II 1975, 860
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.10.1970 - VII R 42/68

    Kammer der Steuerbevollmächtigten - Bestellung eines Steuerbevollmächtigten -

    Auszug aus BFH, 27.05.1975 - VII R 80/74
    Im übrigen sei zwar auch ein berechtigtes ideelles Interesse des Klägers geschützt, und die Rechtsprechung habe insoweit ein berechtigtes Interesse z.B. an der Feststellung der Nichtigkeit der Bestellung eines Steuerbevollmächtigten anerkannt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Oktober 1970 VII R 42/68 , BFHE 100, 288 , BStBl II 1970, 873 ).

    Fehlt das Feststellungsinteresse, so wird die Klage - wie im Falle des § 41 FGO - als unzulässig abgewiesen; wird das Feststellungsinteresse zu Unrecht verneint, so liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor (BFH-Urteil VII R 42/68 ).

  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus BFH, 27.05.1975 - VII R 80/74
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (Beschluß vom 19. Dezember 1960 GSZ 1/60, BGHZ 34, 99) könne bei Ehrenkränkungen die für die Amtsführung des Beamten verantwortliche öffentliche Körperschaft rechtlich gezwungen werden, den rechtswidrigen Störungszustand durch Richtigstellung unwahrer Behauptungen abzustellen.
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus BFH, 27.05.1975 - VII R 80/74
    Der abweichenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Oktober 1969 V C 165 und 166/67, BVerwGE 9, 196; Hübschmann-Hepp-Spitaler, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 41 FGO Anm. 11) vermöge das FG nicht zu folgen.
  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 27.05.1975 - VII R 80/74
    Wenn das berechtigte Interesse an der verwaltungs- bzw. finanzgerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes mit dem Hinweis auf einen Zivilprozeß begründet werde, so müsse dieser bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein (BVerwG-Urteil vom 22. November 1956 V C 58/55, BVerwGE 4, 177).
  • BFH, 25.10.1994 - VII R 14/94

    Tätigkeiten auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft oder als Buchhalter reichen für

    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat, muß eine ungerechtfertigte Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung als ein so erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Bewerbers angesehen werden, daß stets ein berechtigtes Interesse an einer Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des ablehnenden Bescheids besteht (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459; vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622, 624, und vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).
  • BFH, 11.08.1998 - VII R 72/97

    Wissenschaftlicher Assistent als Steuerberater

    Der Kläger beruft sich insoweit zu Unrecht auf die seiner Meinung nach auf den Fall einer Nichtzulassung zur Ausübung des Berufs eines Steuerberaters zu übertragende Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß eine ungerechtfertigte Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung ein so erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Bewerbers sei, daß dieser stets ein berechtigtes Interesse an seiner Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des die Zulassung ablehnenden Bescheides habe (Urteile vom 17. Januar 1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; in BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459; vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622, und vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).

    Diese Rechtsprechung betrifft zum einen Sachverhaltsgestaltungen, in denen die Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung, wie schon der Hinweis auf das Rehabilitationsinteresse des Beteiligten zeigt, einen diskriminierenden Bedeutungsgehalt hat, sei es, daß dem Beteiligten durch die Nichtzulassung zur Prüfung sinngemäß die für die Ausübung des Steuerberaterberufes notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen abgesprochen werden, wie es bei dem Senatsurteil in BFH/NV 1995, 737 der Fall war, sei es, daß eine "besondere Bewährung" des Betroffenen in einem verwandten Beruf nicht anerkannt wird (Urteil in BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).

  • FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08

    Steuerberatungsgesetz: Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs. 3

    So ist eine ungerechtfertigte Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung als ein so erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Bewerbers anzusehen, dass stets ein berechtigtes Interesse an einer Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des ablehnenden Bescheids besteht (vgl. BFH vom 23.03.1976, VII R 106/73, BStBl. II 1976, 459 und vom 27.05.1975, VII R 80/74, BStBl. II 1975, 860).

    Diese Rechtsprechung betrifft Sachverhaltsgestaltungen, in denen die Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung einen diskriminierenden Bedeutungsgehalt hat, sei es, dass dem Beteiligten durch die Nichtzulassung zur Prüfung sinngemäß die für die Ausübung des Steuerberaterberufes notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen abgesprochen werden (so in BFH vom 17.01.1995, VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737), sei es, dass eine "besondere Bewährung" des Betroffenen in einem verwandten Beruf nicht anerkannt wird (BFH vom 27.05.1975, VII R 80/74, BStBl. II 1975, 860).

  • BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats hat ein solches Interesse dann anerkannt, wenn aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des Klägers dessen Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Behörde geboten erscheint (Urteile vom 17. Januar 1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459; vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622, und vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).
  • BFH, 24.03.2014 - X S 4/14

    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden

    Dies gilt insbesondere, wenn das FG bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts bereits das Feststellungsinteresse unzutreffend verneint und die Frage der Nichtigkeit daher inhaltlich gar nicht mehr prüft (zur Nichtigkeitsfeststellungsklage BFH-Urteil vom 27. Oktober 1970 VII R 42/68, BFHE 100, 288, BStBl II 1970, 873; ebenso zur Fortsetzungsfeststellungsklage BFH-Entscheidungen vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860; vom 18. November 2005 XI B 192/04, BFH/NV 2006, 355, und vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 19.04.2016 - II B 66/15

    Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Verfahren der

    aa) "Berechtigtes Interesse" i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860; Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 100 Rz 89).
  • BFH, 15.05.2002 - I B 8/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Zwar liegt ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor, wenn das FG ein bestehendes Feststellungsinteresse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO verkennt (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1970 VII R 42/68, BFHE 100, 288, BStBl II 1970, 873; vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).
  • BFH, 16.07.2007 - VII B 321/06

    Vernichtung oder Ungültigmachen von deutschen Tabaksteuerzeichen; Amtshilfe

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BFH die fehlerhafte Ablehnung eines Feststellungsinteresses i.S. von § 41, § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO einen Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO darstellen (Senatsurteil vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).
  • BFH, 18.11.2005 - XI B 192/04

    NZB: Verfahrensmangel

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BFH die fehlerhafte Ablehnung eines Feststellungsinteresses i.S. von §§ 41, 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Urteil vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860).
  • BFH, 25.10.2004 - VII B 4/04

    Verhältnis Abrechnungsbescheid - Feststellungsklage

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, dass das FG das Feststellungsinteresse verkannt habe, und damit das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) geltend macht (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860), ist die Rüge hinsichtlich der begehrten Feststellung der Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses nicht schlüssig erhoben.
  • BFH, 06.07.2001 - III B 58/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des

  • BFH, 17.01.1995 - VII R 47/94

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung

  • BFH, 27.01.2004 - VII R 55/02

    Wie VII R 54/02 (n. v.)

  • BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73

    Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger

  • BFH, 27.01.2004 - VII R 56/02

    Wie VII R 54/02 (n. v.)

  • BFH, 23.07.1998 - V R 40/96

    Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax - Verspätungszuschlag - Untätigkeitsklage -

  • FG Brandenburg, 26.04.1995 - 1 K 1228/94

    Umsatzsteuerbarkeit einer Optionsgebühr als echter Schadenersatz; Weigerung eine

  • BFH, 18.05.1976 - VII R 108/73

    Berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung - Begründung - Hinweis

  • BFH, 15.05.2002 - I S 13/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Schattenveranlagung -

  • BFH, 04.03.1986 - VII R 78/84

    Inhaltliche Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Interesse an der

  • BFH, 02.06.1987 - VIII R 192/83

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Prüfungsanordnungen - Voraussetzungen einer

  • LSG Bayern, 21.05.2003 - L 10 AL 372/99

    Rechtmäßigkeit der Auflagen für eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen

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Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1975 - I R 236/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,792
BFH, 23.07.1975 - I R 236/73 (https://dejure.org/1975,792)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1975 - I R 236/73 (https://dejure.org/1975,792)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1975 - I R 236/73 (https://dejure.org/1975,792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Erwerb eines Teilbetriebs - Übernahme von Pensionsverpflichtungen - Gewährung von Geschäftsanteilen - Minderung des Gewinns aus Gewerbebetrieb - Gezahlte Pensionsanteile

  • rechtsportal.de

    GewStG § 8 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 514
  • DB 1975, 2304
  • BStBl II 1975, 860
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.07.1973 - I R 250/70

    Keine Rüge der Verfassungswidrigkeit des Einheitswertbescheids im

    Auszug aus BFH, 23.07.1975 - I R 236/73
    Durch § 8 Nr. 2 GewStG solle sichergestellt werden, "daß für die Höhe der Gewerbesteuer nicht der auf ein bestimmtes Steuersubjekt bezogene Gewinn maßgebend ist, sondern der Ertrag, den der vom jeweiligen Rechtsträger losgelöste Gewerbebetrieb an sich abwirft" (Urteil des BFH vom 18. Juli 1973 I R 250/70, BFHE 110, 53, BStBl II 1973, 787; Beschluß des BVerfG vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/65, BVerfGE 26, 1 [9], BStBl II 1969, 424).

    Beim bisherigen Rechtsträger seien die Pensionsverpflichtungen nicht hinzuzurechnen gewesen; das der Gewerbesteuer unterliegende Objekt Gewerbebetrieb habe sich durch den Eigentumswechsel im Falle des Kaufs oder einer Einbringung eines Betriebs im ganzen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ebensowenig geändert wie im Falle des Erbgangs (BFH-Urteil I R 250/70).

    c) Allerdings hat der erkennende Senat die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG dann verneint, wenn der Betrieb, der die Pensionsverpflichtungen begründet hat, im Erbwege auf einen anderen übergeht (BFH-Urteil I R 250/70).

    Im Urteil I R 250/70 hat der erkennende Senat die Übernahme von Rentenverpflichtungen gegenüber Dritten unter Anrechnung auf den Kaufpreis als Fall der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 2 GewStG ausdrücklich betont.

  • BFH, 20.03.1974 - I R 161/72

    Einbringung eines Unternehmens - KG - GmbH - Laufender Geschäftsbetrieb -

    Auszug aus BFH, 23.07.1975 - I R 236/73
    a) Die Zahlungen an die Arbeitnehmer, die die Klägerin auf Grund der früheren Versorgungszusagen an die Arbeitnehmer leistete, waren Renten (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 1974 I R 161/72, BFHE 112, 389, BStBl II 1974, 552).

    Schließlich hat der erkennende Senat in seinem Urteil I R 161/72 entschieden, daß bei Einbringung eines bisher als KG betriebenen Unternehmens in eine GmbH die im laufenden Geschäftsbetrieb der KG entstandenen und von der GmbH übernommenen Pensionsverpflichtungen bei dieser nach § 8 Nr. 2 und nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen sind.

    Gerade die Erwägungen im BFH-Urteil I R 161/72 zeigen, daß es -- im Gegensatz zur Ansicht der Klägerin -- nicht in allen Fällen darauf ankommen kann, ob die Pensionsverpflichtungen im laufenden Geschäftsbetrieb entstanden sind.

    Der Wert der Geschäftsanteile ist -- ebenso wie im Fall I R 161/72 -- um die Summe der übernommenen Verbindlichkeiten gemindert.

  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus BFH, 23.07.1975 - I R 236/73
    Durch § 8 Nr. 2 GewStG solle sichergestellt werden, "daß für die Höhe der Gewerbesteuer nicht der auf ein bestimmtes Steuersubjekt bezogene Gewinn maßgebend ist, sondern der Ertrag, den der vom jeweiligen Rechtsträger losgelöste Gewerbebetrieb an sich abwirft" (Urteil des BFH vom 18. Juli 1973 I R 250/70, BFHE 110, 53, BStBl II 1973, 787; Beschluß des BVerfG vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/65, BVerfGE 26, 1 [9], BStBl II 1969, 424).
  • BFH, 16.06.1971 - I R 48/70

    Neu gegründete Aktiengesellschaft - Leistung der Einlagen - Einbringung des

    Auszug aus BFH, 23.07.1975 - I R 236/73
    Leisten die Gesellschafter einer neu gegründeten AG ihre Einlagen durch Einbringung des Betriebsvermögens eines von ihnen bisher betriebenen Unternehmens, so unterliegen die von diesem Unternehmen begründeten Pensionsverpflichtungen bei Überleitung auf die AG den Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 2 und des § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG (BFH-Urteil vom 16. Juni 1971 I R 48/70, BFHE 102, 394, BStBl II 1971, 718).
  • BFH, 04.12.1962 - I 71/60 S

    Hinzurechnung bei der Ermittlung des Gewerbekapitals von Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 23.07.1975 - I R 236/73
    Es trifft zu, daß Rückstellungen für Pensions- und Rentenanwartschaften, die im laufenden Geschäftsbetrieb begründet sind, bei der Ermittlung des Gewerbekapitals in der Regel nicht hinzugerechnet werden dürfen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1962 I 71/60 S, BFHE 76, 259, BStBl III 1963, 93).
  • BFH, 21.10.1966 - IV 293/64

    Zuordnung von Pensionszahlungen an Arbeitnehmer zum Gewerbebetrag

    Auszug aus BFH, 23.07.1975 - I R 236/73
    Ähnliches gilt insoweit, als bei Eintritt eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen laufende Pensionszahlungen und Pensionsrückstellungen nach ihrem Bestand im Zeitpunkt des Eintritts des Gesellschafters anteilsmäßig auf diesen entfallen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1966 IV 293/64, BFHE 87, 421, BStBl III 1967, 185).
  • BFH, 15.07.1964 - I 170/60
    Auszug aus BFH, 23.07.1975 - I R 236/73
    Dagegen hat der BFH den wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebs bejaht, wenn bei einer Betriebsaufspaltung die neue Betriebs-GmbH von der Besitz-OHG die von dieser mit den Arbeitnehmern ihres Betriebs geschlossenen Arbeitsverträge und die damit verbundenen Pensionsverpflichtungen übernommen hat (BFH-Urteil vom 15. Juli 1964 I 170/60, HFR 1965, 64).
  • BFH, 18.01.1979 - IV R 194/74

    Keine Hinzurechnung von Pensionszahlungen (Pensionsrückstellungen) an einmalige

    Pensionszahlungen an ehemalige Arbeitnehmer und die entsprechenden Pensionsrückstellungen sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 2 GewStG bzw. des Gewerbekapitals nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG auch dann nicht hinzuzurechnen, wenn und soweit Anteile an dem zu den Pensionszahlungen verpflichteten Betrieb entgeltlich erworben wurden (Änderung der Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteil vom 23. Juli 1975 I R 236/73, BFHE 116, 514, BStBl II 1975, 860).

    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile IV 293/64, BFHE 87, 421 - am Ende - vom 23. Juli 1975 I R 236/73, BFHE 116, 514, BStBl II 1975, 860), der das FG nicht gefolgt ist, sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebes stehen, nicht nach § 8 Nr. 2 GewStG hinzuzurechnen, sondern lediglich die Rentenzahlungen selbst, soweit sie den Gewinn gemindert haben (vgl. auch Urteil vom 12. November 1975 I R 135/73, BFHE 118, 44, BStBl II 1976, 297 unter 2.; Lenski/Steinberg/Stäuber, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, 5. Aufl., § 8 Nr. 2 Anm. 5 S. 10 a).

    Soweit der BFH in früheren Entscheidungen darauf abgestellt hat, daß durch die Übernahme der Pensionsverpflichtungen der Kaufpreis gemindert werde (vgl. z. B. Urteile IV 293/64; vom 16. Juni 1971 I R 48/70, BFHE 102, 394, BStBl II 1971, 718; I R 161/72; I R 236/73), vermag der Senat entgegen jenen Urteilen darin keinen Grund für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 2 GewStG zu erblicken; denn beim entgeltlichen Erwerb eines Betriebs oder Betriebsanteils wird der Preis stets auf der Grundlage des Saldos der vorhandenen positiven Wirtschaftsgüter und der bekannten Passiva ausgehandelt.

  • FG Köln, 09.05.2000 - 8 K 5114/96

    Gewerbeertrag: Hinzurechnung von Renten/dauernden Lasten

    Diese Frage hat der BFH verneint entgegen anderslautender älterer Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 16.6.1971 - I R 48/70 -, BStBl II 1971, 718; vom 20.3.1974 - I R 161/72 -, BStBl II 1974, 552 und vom 23.7.1975 - I R 236/73 -, BStBl II 1975, 860).
  • BFH, 08.06.1988 - I R 101/84

    Kapitalgesellschaft - Einbringung einer Praxis - Freiberufliche Praxis -

    Danach führten bei einem Erwerb eines Betriebes (Teilbetriebes) oder eines Anteils am Betrieb mit dem erworbenen Vermögen verbundene Pensionsverpflichtungen zu einer Hinzurechnung zum Gewerbeertrag bzw. Gewerbekapital, obwohl es sich nicht um Verpflichtungen handelte, die bereits bei dem erworbenen Vermögen eine Hinzurechnung auslösten und die auch nicht anläßlich des Erwerbs begründet wurden (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1966 IV 293/64, BFHE 87, 421, BStBl III 1967, 185, und noch BFH-Urteil vom 23. Juli 1975 I R 236/73, BFHE 116, 514, BStBl II 1975, 860; der BFH ist erst in dem Urteil vom 18. Januar 1979 IV R 194/74, BFHE 126, 560, BStBl II 1979, 266 von dieser Auffassung abgerückt).
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